Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Anwendungsbereich
Für alle Verträge gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DMB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die DMB ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung soll schriftlich – z.B. auf dem Anmeldefor­mular – erfolgen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs in der Geschäftsstelle der DMB berücksichtigt. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung und die Rechnung. Mit Zugang der schriftlichen Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und erkennt an, dass ihm diese zugänglich gemacht wurden.

Teilnahmevoraussetzungen an bestimmten Veranstaltungen
Aufgrund verbindlicher Vorgaben für die DMB GmbH besteht für Teilnehmer unter Umständen die Pflicht, als Vorbereitung vorab Teile eines Seminars im Selbststudium durchzuführen. Die DMB stellt den Teilnehmern zeitgerecht die notwendigen Unterlagen zur Verfügung. Die DMB nimmt keinen Einfluss auf bzw. überprüft die Intensivität des Selbststudiums.

Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu entrichten und beinhaltet die in der Ausschreibung bzw. Ankündigung enthaltenen Leistungen. Der Teilnehmer verpflichtet sich mit der Anmeldung die Kosten für die Veranstaltung selbst zu übernehmen, wenn die Firma, für die er teilnimmt, die Begleichung der Rechnung ablehnt.

Rücktritt
Bei Stornierung der Anmeldung bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150.- EUR zzgl. MwSt. zu zahlen. Bei Absagen danach wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig. Liegt die ausgeschriebene Teilnahmegebühr unter 150,-  EUR so beträgt die Bearbeitungsgebühr 60  % der Teilnahmegebühr zzgl. MwSt., es sei denn in der Ausschreibung bzw. Ankündigung ist eine genaue Stornogebühr festgelegt. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen, ansonsten wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig. Entscheidend ist der Eingang der Stornierung bei der Geschäftsstelle der DMB. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist möglich, wenn notwendige Zulassungsvoraussetzungen für z.B. eine Qualifizierung dies zulassen.

Absage von Veranstaltungen
Die DMB hat das Recht bei Vorliegen höherer Gewalt, zu geringer Zahl von Anmeldungen oder Absage von Referenten Veranstaltungen abzusagen. Bereits gezahltes Entgelt wird in diesem Fall erstattet. Ein weitergehender Anspruch ist ausgeschlossen, außer es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

Wechsel der Referenten bzw. Verschiebung einer Veranstaltung
Ein Wechsel der Referenten und/ oder die Verschiebung im Ablauf bzw. die gänzliche Verschiebung einer Veranstaltung berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts.

Zertifikate
Über die Teilnahme an Seminaren wird mindestens ein Teilnahmezertifikat ausgestellt.
 
Nutzung der Teilnehmerunterlagen
Die Vervielfältigung, insbesondere das Fotokopieren, ist nicht gestattet (§§ 53, 54 UrhG) und strafbar (§ 106 UrhG). Im Fall der Zuwiderhandlung wird Strafantrag gestellt.

Haftung
Die Haftung der DMB für Schäden, die der Teilnehmer im Zusammenhang mit einer Veranstaltung oder durch deren Ausfall erleidet, ist ausgeschlossen, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Die Beschränkung gilt nicht für die Haftung bei Körper– und Gesundheitsschäden sowie bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Bei sonstigen Schäden wird die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Datenspeicherung
Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Veranstaltungsabwicklung einverstanden. Für Veranstaltungen wird eine Teilnehmerliste erstellt, welche neben den Namen der Teilnehmer auch die Firmen und deren Sitz beinhaltet. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Weitergabe der Teilnehmerliste an alle Teilnehmer einverstanden.

Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Veranstaltungsort
Der Veranstaltungsort ist auf der der Ausschreibung bzw. Ankündigung angegeben.
Anreise und Unterkunft sind vom Teilnehmer selbst zu organisieren und zu bezahlen.

Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Berlin.

Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt für Regelungslücken.
Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Vereinbarung zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Inhalt nach der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht.

Stand: 20.10.2015

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