Anwendungsbereich
Für alle Verträge gelten ausschließlich die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DMB; andere Bedingungen werden
nicht Vertragsinhalt, auch wenn die DMB ihnen nicht ausdrücklich
widerspricht.
Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme an einer
Veranstaltung soll schriftlich – z.B. auf dem Anmeldeformular –
erfolgen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs in
der Geschäftsstelle der DMB berücksichtigt. Nach Eingang der Anmeldung
erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung und die Rechnung. Mit
Zugang der schriftlichen Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande.
Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und erkennt an, dass ihm diese zugänglich gemacht
wurden.
Teilnahmevoraussetzungen an bestimmten Veranstaltungen
Aufgrund verbindlicher Vorgaben für die DMB GmbH besteht für Teilnehmer unter Umständen die Pflicht,
als Vorbereitung vorab Teile eines Seminars im Selbststudium durchzuführen.
Die DMB stellt den Teilnehmern zeitgerecht die notwendigen Unterlagen zur Verfügung.
Die DMB nimmt keinen Einfluss auf bzw. überprüft die Intensivität des Selbststudiums.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr ist innerhalb der
auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu entrichten und beinhaltet
die in der Ausschreibung bzw. Ankündigung enthaltenen Leistungen. Der
Teilnehmer verpflichtet sich mit der Anmeldung die Kosten für die
Veranstaltung selbst zu übernehmen, wenn die Firma, für die er
teilnimmt, die Begleichung der Rechnung ablehnt.
Rücktritt
Bei
Stornierung der Anmeldung bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150.- EUR zzgl. MwSt. zu zahlen. Bei
Absagen danach wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig. Liegt die
ausgeschriebene Teilnahmegebühr unter 150,- EUR so beträgt die
Bearbeitungsgebühr 60 % der Teilnahmegebühr zzgl. MwSt., es sei denn in
der Ausschreibung bzw. Ankündigung ist eine genaue Stornogebühr
festgelegt. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen, ansonsten wird
die gesamte Teilnahmegebühr fällig. Entscheidend ist der Eingang der
Stornierung bei der Geschäftsstelle der DMB. Eine Vertretung des
angemeldeten Teilnehmers ist möglich, wenn notwendige
Zulassungsvoraussetzungen für z.B. eine Qualifizierung dies zulassen.
Absage von Veranstaltungen
Die DMB hat das Recht bei Vorliegen
höherer Gewalt, zu geringer Zahl von Anmeldungen oder Absage von
Referenten Veranstaltungen abzusagen. Bereits gezahltes Entgelt wird in
diesem Fall erstattet. Ein weitergehender Anspruch ist ausgeschlossen,
außer es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Wechsel der
Referenten bzw. Verschiebung einer Veranstaltung
Ein Wechsel der
Referenten und/ oder die Verschiebung im Ablauf bzw. die gänzliche
Verschiebung einer Veranstaltung berechtigen den Teilnehmer weder zum
Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts.
Zertifikate
Über die Teilnahme an Seminaren wird mindestens ein
Teilnahmezertifikat ausgestellt.
Nutzung der
Teilnehmerunterlagen
Die Vervielfältigung, insbesondere das
Fotokopieren, ist nicht gestattet (§§ 53, 54 UrhG) und strafbar (§ 106
UrhG). Im Fall der Zuwiderhandlung wird Strafantrag gestellt.
Haftung
Die Haftung der DMB für Schäden, die der Teilnehmer im
Zusammenhang mit einer Veranstaltung oder durch deren Ausfall erleidet,
ist ausgeschlossen, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vor.
Die Beschränkung gilt nicht für die Haftung bei
Körper– und Gesundheitsschäden sowie bei der Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten. Bei sonstigen Schäden wird die Haftung
bei leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Datenspeicherung
Durch die Anmeldung erklärt sich der
Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für
Zwecke der Veranstaltungsabwicklung einverstanden. Für Veranstaltungen
wird eine Teilnehmerliste erstellt, welche neben den Namen der
Teilnehmer auch die Firmen und deren Sitz beinhaltet. Der Teilnehmer
erklärt sich mit der Weitergabe der Teilnehmerliste an alle Teilnehmer
einverstanden.
Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
Veranstaltungsort
Der
Veranstaltungsort ist auf der der Ausschreibung bzw. Ankündigung
angegeben.
Anreise und Unterkunft sind vom Teilnehmer selbst zu
organisieren und zu bezahlen.
Gerichtsstand
Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Berlin.
Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden,
wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Gleiches gilt für Regelungslücken.
Die Vertragsparteien verpflichten
sich jedoch, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Vereinbarung
zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Inhalt nach der unwirksamen
Bestimmung soweit wie möglich entspricht.
Stand: 20.10.2015