I Spurgebundene Verkehrssysteme
4 Eisenbahnbetrieb
4.1 Bahnübergangsposten (BÜP)
4.1.1 Funktionsausbildung zum Bahnübergangsposten (BÜP)
täglich als INHOUSE möglich, FIT täglich in ganz Deutschland möglich
Seminartyp: Ausbildung
Inhalte:
Richten sich nach der Ausbildungsrichtlinie 046.2507 u. a.
- Grundbegriffe des Bahnbetriebs
- Verständigung
- Sichern von Bahnübergängen
- Aufgaben im Schrankenwärterdienst / Bahnübergangsposten
- Arbeiten und Störungen
Zielgruppe:
Mitarbeiter von Sicherungsunternehmen, die eine zusätzliche Qualifikation zum Bahnübergangsposten anstreben.
Voraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre, Hauptschulabschluss, Nachweis der körperlichen Tauglichkeit und psychologischen Eignung, Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Dauer der Ausbildung: 10 Tage, nachfolgend 1 Praxistag
Förderung:
Diese Fortbildung ist als AZAV-Maßnahme anerkannt, eine Förderung durch das Arbeitsamt ist möglich.
Bei Interesse erstellen wir Ihnen ein persönliches Angebot.
Die Termine sind noch in Vorbereitung.