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Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung von Gefahrstoffen


Das Durchführen von Gefährdungsbeurteilungen an Arbeitsplätzen ist per Gesetz §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vorgeschrieben und auch für jede Baustelle durchzuführen.
Verantwortlich für die Erstellung und Durchführung einer ordnungsgemäßen Gefährdungsbeurteilung ist aus staatlicher Sicht der Arbeitgeber und aus berufsgenossenschaftlicher Sicht der Unternehmer. Durch eine ordnungsgemäß erstellte Gefährdungsbeurteilung wird die Sicherheit der Arbeitnehmer bzw. der Versicherten erhöht. Der Arbeitgeber/Unternehmer kann diese Aufgabe an geeignete Personen delegieren. Per se qualifiziert sind:bei allen übrigen ist deren Qualifikation nachzuweisen.

Dieses Praxisseminar dient zum Erwerb und Nachweis der fachlichen Qualifikation zum Durchführen von Gefährdungsbeurteilungen unter besonderer Berücksichtigung von Gefahrstoffen.

Inhalte:Zielgruppen:Dauer: 5 Tage.

Teilnahmegebühren:
€ 840,00 zzgl. Mwst. ÜGG-Mitglieder
€ 860,00 zzgl. Mwst. alle anderen

Termine  
10.06.2024 - 14.06.2024 in Virtuell

Download: Flyer_Gefaehrungsbeurteilung.pdf


       
 
   

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